Kategorien der Schutzausrüstung
Schutz steht im Vordergrund
PSA (Persönliche Schutzausrüstung), darunter fallen auch Schutzhandschuhe, werden im Allgemeinen in drei Kategorien unterteilt.
Kategorie I
Hier sind alle PSA gegen geringe Risiken versammelt. Es wird vorausgesetzt, dass der Benutzer die Wirksamkeit der ausgewählten PSA gegen die voraussichtlichen Risiken selbst einschätzen und auf die Gefahr rechtzeitig reagieren kann.
Kategorie II
Zu diesem Bereich zählen alle PSA gegen mittlere Risiken, die sich nicht in der Kategorie I oder III einordnen lassen.
Kategorie III
Hier finden sich die komplexen PSA, die den Anwender vor tödlichen, ernsten und irreversiblen Schäden schützen sollen. Hier geht man davon aus, dass der Benutzer die mögliche Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.
Bei der PSA der Kategorie I muss der Inverkehrbringer mit einer so genannten Konformitätserklärung bestätigen, dass ein Produkt den Vorschriften entspricht. Bei Produkten der Kategorie II, zu der auch die Meisten unserer Handschuhe zählen, ist eine bestandene EG-Baumusterprüfung durch ein anerkanntes Institut erforderlich.
Die Ergebnisse der Prüfung bilden die Voraussetzung für die Zertifizierung und damit auch die Produktion und Vermarktung des Produktes.







